Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote, die von der Butenschön GmbH aufgrund eines Vertrages vorgenommen werden. Bei der Erteilung eines Auftrages erkennt der Käufer unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als allein verbindlich an.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns vor, die angebotene Leistung zu ändern, soweit dieses für den Besteller zumutbar ist. Alle in unseren Preislisten, Angeboten usw. aufgeführten Preise verstehen sich in EURO. Änderungen durch Steuererhöhungen listen wir auf unserer Homepage. Der Mindestauftragswert liegt bei EUR 39,-.

2. Die von uns genannten Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Preise verstehen sich grundsätzlich als Nettopreise, zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer, unfrei ab Lager Hamburg.
Soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen sind, erfolgt die Zahlung bei einem Erstauftrag per Vorkasse. Ansonsten sind unsere Rechnungen fällig innerhalb von acht Tagen nach Lieferung und Rechnungsstellung.

3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, von dem Zeitpunkt an, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat und je Mahnung 20,- € Mahnspesen in Rechnung zu stellen. Wird bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro mit dem Forderungseinzug beauftragt, so sind die aus dieser Beauftragung entstandenen Kosten vom Käufer zu tragen.
Sämtliche von uns gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen.

4. Für alle Mängel der Lieferung haftet der Verkäufer wie folgt: Sind Teile der Lieferung nachweislich vor dem Gefahrenübergang unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, so hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung. Das Recht auf Nachbesserung verjährt bei Cigarren innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung. Offensichtliche Mängel der Lieferung, insbesondere Fehler der Stückzahl oder der Güte der Ware, hat der Käufer spätestens vier Tage nach Empfang der Sendung schriftlich anzuzeigen. Im eigenen Interesse hat der Käufer grundsätzlich bei Anlieferung der Ware die Verpackungen auf Transportbeschädigungen zu prüfen.
Transportschäden hat sich der Käufer von dem Transportunternehmen bestätigen zu lassen.

5. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben wurde.

6. Als Gerichtsstand gilt für beide Seiten Hamburg als vereinbart.
Sollte eine der Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, gilt der Inhalt der nichtigen Bedingungen für diesen Fall sinngemäß. Die Wirksamkeit der anderen Bedingungen wird hiervon nicht berührt.


Handelsregister Berlin: HRB97654B
24.11.2005